Die DÜSSELDORFER NACHT DER MUSEEN verspricht für 2025 eine (be)rauschende Frühlings-NACHT: Zwischen 19 und 2 Uhr locken Ausstellungen großer Meister und talentierter Nachwuchskünstler in die etablierten Häuser, aber auch in spannende Off-Spaces. Die Ausstellungen werden von einem vielfältigen Rahmenprogramm begleitet: Konzerte, Performances, Lesungen, Filme und kulinarische Angebote lassen sich in rund 50 Locations der abwechslungsreichen Museumslandschaft am Rhein genießen.
Einmal Eintritt zahlen – alles erleben! Jeder Besucher zahlt nur einmal Eintritt (17 Euro, 12 Euro ermäßigt) und besucht alle Örtlichkeiten in beliebiger Reihenfolge und Ausführlichkeit. Alle teilnehmenden Häuser werden durch kostenfreie Shuttle-Busse, historische Straßenbahnen („Das Rollende Museum“) miteinander verbunden (ca. 10-15 Minutentakt). Bus-Knotenpunkt und zentrale Info-Station ist der Grabbeplatz in der Düsseldorfer Altstadt.
Infos: http://nacht-der-museen.de/duesseldorf/
Kontakt: Hotline: (0211) 89 99 555, events@mmg.de
Allgemeine Informationen:
1. Die Veranstaltung NACHT DER MUSEEN ist eine Kooperation zwischen dem Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und der k/c/e Marketing GmbH. Veranstalter ist das Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.
2. Zum Transport der Eintrittskarteninhaber werden von der Rheinbahn Busse zur Verfügung gestellt. Ist ein Bus vollbesetzt, hat der Eintrittskarteninhaber keinen Anspruch auf Beförderung; er muss auf den jeweils nachfolgenden Bus warten, der genügend Platz bietet.
3. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Öffnungszeiten der beteiligten Museen und Veranstaltungsorte sowie auf Programmablauf und Programmänderungen; die Bestimmung der Öffnungszeiten und des Programms obliegt dem jeweiligen Museum/Veranstaltungsort. Bei Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
4. Der Eintrittskarteninhaber erhält freien Eintritt in den beteiligten Museen/Veranstaltungsorten. Die Betreiber der Veranstaltungsorte behalten sich ihr Hausrecht vor. Sollten wegen Überfüllung oder aus anderen Gründen dem Eintrittskarteninhaber der Zutritt verweigert werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittskartenpreises. Darüberhinaus gelten die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. Bei Überfüllung der beteiligten Veranstaltungsorte erhält der Eintrittskarteninhaber erst dann Zutritt, wenn wieder Raum für zusätzliche Gäste vorhanden ist.
5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Waffen, pyrotechnischen Geräten sowie illegaler Drogen ist generell untersagt und kann angezeigt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt Einzug der Eintrittskarte.
6. Die Museen/Veranstaltungsorte sowie die beteiligten Unternehmen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertrags- und Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene und gestohlene Sachen verantwortlich. Keine Haftung für Sach- und Personenschäden.
7. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Eintrittskarteninhaber den Eintrittspreis innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der er das Ticket erworben hat, zurück. Die Rückerstattung evtl. erhobener Vorverkaufsgebühren liegt im Ermessen der Vorverkaufsstelle. Hierauf hat der Eintrittskarteninhaber keinen Anspruch.
8. Die Rücknahme der Eintrittskarte bei Verlegung der Veranstaltung auf einen anderen Termin ist nur bis zum ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin möglich. Es gelten die unter Punkt 7 genannten Regelungen.
9. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Die beteiligten Veranstaltungsorte behalten sich das Recht vor, zusätzliche Einlasskennzeichnungen (Stempel, Handgelenkbändchen etc.) einzusetzen.
10. Der Erwerb dieser Eintrittskarte zum Weiterverkauf ist grundsätzlich verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Einzug der Eintrittskarte ohne Rückerstattung des Eintrittskartenpreises.